Prävention2026-07-07T23:08:16+02:00

Präventionskonzept

Präventionskonzept

Der Verein „die Turedancer e.V.“ ist ein eingetragener Verein zur Förderung des Tanzsports im Markt Zellingen und darüber hinaus. Das Tanzen als Showgruppe ist ein Sport, der Gemeinschaft und gegenseitiges Vertrauen mit Koordination und sportlicher Leistung kombiniert. Ein Hauptanliegen des Vereins ist hierbei die Jugendarbeit, damit junge Menschen zum Tanzen gebracht werden und die Zukunft des Vereins gesichert ist. Hierzu wurde die Jugendgruppe „TNT – the next Turedancer“ gegründet. Damit die Ziele verwirklicht werden können, ist es essenziell, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich junge Menschen geschützt und wohlfühlen. Kinder- und Jugendschutz geht uns ALLE an!

Für uns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch ein großes Thema und wir vertreten dabei eine Nulltoleranzhaltung. Der Kinder- und Jugendschutz hat höchste Priorität und soll aktiv gefördert, kontinuierlich an neue Erkenntnisse angepasst und offen kommuniziert werden. Jegliche Form von Gewalt – ob körperlich, seelisch oder sexuell – wird strikt abgelehnt. Diese Grundhaltung ist fest in diesem Präventionskonzept verankert und bildet die Basis für unser verantwortungsbewusstes Handeln.

1. Zielgruppen

Die Turedancer engagieren sich für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Maßnahmen, die in diesem Präventionskonzept aufgeführt werden, dienen dazu, die Kinder und Jugendliche bei verschiedenen Veranstaltungen und Aktivitäten innerhalb des Vereins bestmöglich zu schützen. Außerdem soll das Präventionskonzept erwachsenen Betreuungspersonen, die Verantwortung für diese Altersgruppe tragen, Unterstützung, Orientierung und Handlungssicherheit bieten. Insbesondere betrifft dies:

  • Jugendleiter/-in des Vereins
  • Trainer und Betreuer der Jugendgruppe
  • Betreuer bei Veranstaltungen des Vereins
  • sonstige Helfer bei Veranstaltungen des Vereins
  • Vorstandschaft des Vereins
2. Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins „Die Turedancer e.V.“

Als Ansprechpartner wird von der Vorstandschaft mindestens ein Kinder- und Jugendschutzbeauftragte (männlich/weiblich) berufen. Er/Sie ist Mitglied der Vorstandschaft oder im Umfeld der Jugendgruppe tätig:

  • Dr. Florian Lang, Sanderaustraße 8, 97225 Zellingen, Mobil: 01701681124, E-Mail: turedancer@gmail.com

Für weitere Informationen und bei konkreten Verdachtsfällen steht der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung.

Außerdem haben die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten folgende Aufgaben:

  • Kontaktperson bei Verdachtsfällen
  • Ansprechpartner für externe Organisationen
  • Organisation von Präventionsschulungen
  • Ansprechpartner für Vereine, Trainer, Funktionäre usw. in Fragen der Gewaltprävention
  • Vereinsinterne Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
3. Persönliche Eignung

Ein wesentlicher Aspekt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind, ist die persönliche Eignung der oben genannten Person. Diese Person weist durch verschiedene Verpflichtungen ihre grundsätzliche Eignung für ihre Tätigkeit nach. Hierbei kann es auch zu unterschiedlichen Vorgaben je nach Aufgaben- und Tätigkeitsprofil kommen. 

  • Erklärung zum Verhaltenskodex

Jede Person, die innerhalb des Vereines mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss eine Erklärung zu unserem Verhaltenskodex unterschrieben abgeben – siehe Anlage 1. Die Dokumente werden bei der Vorstandschaft des Vereines aufbewahrt und elektronisch gespeichert. Die Abgabe der Erklärung erfolgt bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit. Eine erneute Erklärung erfolgt spät. alle Zwei Jahre nach den turnusmäßigen Wahlen. 

  • Erweitertes Führungszeugnis / Selbstverpflichtungserklärung

Bei allen ehrenamtlich Tätigen, die im Auftrag unseres Vereines Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert. Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer/innen von Kindern und Jugendlichen geeignet.

Folgende Personen sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 Absatz 5 und §30a Absatz 1 des Bundeszentralregisters vorzulegen:

  • Jugendleiter/Jugendleiterin
  • Trainer/-in und Betreuer/-in der Jugendgruppe
  • Betreuer bei Veranstaltungen des Vereins 

Zur Beantragung ist ein Schreiben des Vereins erforderlich, dieses wird durch den Vorstand ausgestellt. Auf dem Schreiben bescheinigt der Verein die ehrenamtliche Tätigkeit und der Ehrenamtliche kann damit bei seinem Einwohnermeldeamt das Führungszeugnis beantragen. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der freien Jugendhilfe ist kostenfrei. 

Die Verantwortung über die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses liegt beim Vorstand. Der Vorstand bestätigt, dass die eingesetzte Person ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hat und dass keine Eintragungen vorhanden sind, die dem §72a SGB VIII widersprechen. Der ehrenamtlich Tätige bestätigt auf der Dokumentation sein Einverständnis zur Speicherung der Daten – siehe Anlage 2.

Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Eine erneute Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre nach den turnusmäßigen Wahlen. Bei späterer Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit, wird das erweiterte Führungszeugnis bei Aufnahme der Tätigkeit benötigt. Bei kurzfristigen Einsätzen innerhalb des Vereins kann auf eine Selbstverpflichtungserklärung in begründeten Ausnahmefällen zurückgegriffen werden – siehe Anlage 3. 

4. Schutzvereinbarungen 

Kinder und Jugendliche sollen Freude erleben und sich in einer sicheren und angenehmen Umgebung wohlfühlen. Dies setzt einen respektvollen und wertschätzenden Umgang voraus. Die folgenden Schutzvereinbarungen definieren, welches Verhalten in Ordnung ist und welches nicht. Sie helfen dabei, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und darauf zu achten, wie sich Erwachsene verhalten. Gleichzeitig verhindern sie falsche Verdächtigungen. Sie dienen den eingesetzten Personen als Leitlinie für ihr Handeln beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 

  • Einzelcoaching/-training

Bei Einzelcoaching bzw. bei Einzeltraining soll nach Möglichkeit immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ beachtet werden. Das bedeutet: Wenn man ein Einzelcoaching/-training für nötig hält, sollte eine weitere Person (eine weitere Aufsichtsperson, ein Kind oder ein Jugendlicher) dabei sein. Falls das nicht möglich ist, müssen alle Türen bis zur Eingangstür offen und unverschlossen bleiben. 

  • Körperkontakt

Ehrenamtlich Tätige dürfen Kinder und Jugendliche nur dann berühren, wenn bestimmte Situationen Körperkontakt erfordern, z.B. bei Hilfestellungen oder um eine Technik zu zeigen. Dafür braucht es immer die Erlaubnis des Kindes oder Jugendlichen. Man gibt so viel Körperkontakt wie nötig und so wenig wie möglich. Körperkontakt aus Freude oder zum Trost, z.B. bei einer Siegerehrung/Ehrung, soll immer von den Kindern oder Jugendlichen selbst ausgehen, nicht von den Erwachsenen. 

  • Geschenke / Vergünstigungen

Im Rahmen der Jugendarbeit dürfen Geschenke oder Vergünstigungen nur in einem angemessenen und transparenten Rahmen erfolgen. Persönliche Geschenke von Betreuern an einzelne Kinder oder Jugendliche sind zu vermeiden, um Abhängigkeitsverhältnisse oder Missverständnisse zu verhindern. Falls Geschenke oder Vergünstigungen gewährt werden, sollten sie allen Mitgliedern einer Gruppe gleichermaßen zugutekommen und im Einklang mit den Werten des Schutzkonzepts stehen. 

  • Duschen und Umkleiden

Die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss unbedingt respektiert und aktiv geschützt werden. Ehrenamtlich Tätige ziehen sich daher nicht in Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen um. Außerdem ist sicherzustellen, dass bei allen Veranstaltungen geschlechtergetrennte Umkleiden nach Möglichkeit vorzuhalten sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein geschlechtergetrennter Umkleidevorgang zu befolgen. Unbefugte Personen, einschließlich Familienangehöriger wie z. B. Eltern, dürfen sich nicht in den Umkleidebereichen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufhalten. Es ist zudem strikt untersagt, in den Umkleiden Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen.

  • Umgang mit Übernachtungssituationen

Ehrenamtlich Tätige sind nicht mit einem Kind oder Jugendlichen allein in einem Hotel /Pensionszimmer und übernachten auch nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im gleichen Zimmer. Eine geschlechtergetrennte Unterbringung muss gewährleistet werden. Vor dem Betreten eines Zimmers muss immer angeklopft und eine Erlaubnis der Zimmerbewohner zum Eintreten abgewartet werden. Hier wird immer in 2er-Teams vorgegangen. 

  • Kommunikation

Eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts. Alle Beteiligten kommunizieren daher offen, respektvoll und altersgerecht. Beleidigungen, herablassende oder diskriminierende Sprache ist verboten. Gespräche über sensible Themen sollten nur in angemessenen und geschützten Rahmen stattfinden und nach Möglichkeit nicht unter vier Augen. Die digitale Kommunikation über soziale Medien, Messenger Dienste oder E-Mails erfolgt nur in einem sachlichen und professionellen Rahmen. Private Nachrichten sind zu unterlassen. Kritik muss angemessen und fair geäußert werden und es ist darauf zu achten, dass auch die Kinder und Jugendlichen untereinander angemessen und fair Kritik äußern. 

  • Abweichungen von Schutzvereinbarungen

Falls in begründeten Ausnahmefällen von einer Schutzvereinbarung abgewichen werden muss, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Person abzustimmen. Die Gründe für die Abweichung sind sorgfältig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Eine Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn beide Beteiligten die Abweichung als notwendig und sinnvoll erachten. 

5. Elternkontakte 

Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Vorstandschaft sowie den Verantwortlichen des Vereins und den Eltern zu fördern. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil. Eltern werden daher über Aktivitäten, Abläufe und Schutzmaßnahmen innerhalb der Jugendarbeit informiert. Für eine transparente Kommunikation werden wichtige Anliegen, besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten zeitnah und respektvoll mit den Eltern besprochen. Bei allen Veranstaltungen soll die telefonische Erreichbarkeit der Eltern für die Kinder und ehrenamtlich Tätigen gewährleistet sein, entsprechende Kontakte werden bereits bei der Anmeldung abgefragt. Außerdem werden Ansprechpersonen für Elternfragen klar benannt und diese Ansprechpersonen des Vereins sind jederzeit für Rückfragen oder Anliegen erreichbar. Die Eltern werden ermutigt, sich aktiv als Helfer an der Jugendarbeit zu beteiligen und an Veranstaltungen oder Gesprächen mit den Verantwortlichen teilzunehmen. 

6. Schulungen/Informationen 

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen sind für alle Verantwortliche essenziell. Der Verein strebt an, für alle ehrenamtlich Tätigen Schulungen zum Thema „Prävention von Gewalt“ und zum richtigen Umgang mit Verdachtsfällen in einer gewissen Regelmäßigkeit anzubieten.

Bei der Ausbildung von Jugendleitern durch die JuLeiCa-Ausbildung der BDK-Jugend, bei dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, aber auch bei den Grund- und Basisschulungen im Tanzsportbereich durch den Verband ist die Thematik generell in den Ausbildungsinhalten integriert.

Bei den Schulungsinhalten liegt besondere Aufmerksamkeit auf der Wahrung von Nähe und Distanz sowie dem respektvollen und angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Die Schutzvereinbarungen und der Leitfaden für Verdachtsfälle sind allen Verantwortlichen in der Jugendarbeit des Vereins bekannt und können auf der Homepage (www.turedancer.de) eingesehen werden. 

7. Präventionsnetzwerke 

Als nächst höhere Instanz kann der Verein stehts auf die Fastnachtjugend Franken im FVF zugehen. Die FJF hat sich bereits ein Präventionsnetzwerk mit Partner und Partnerinnen innerhalb und außerhalb der karnevalistischen Jugendarbeit aufgebaut und wird sich hier noch weiter vernetzen. Zu den Vernetzungspartnern zählt unter anderem die BDK-Jugend, der Landestanzsportverband Bayern und weitere regionale Fachverbände und Vereine. Vor Ort stehen örtliche Fachberatungsstellen, die örtlichen Jugendämter sowie die Polizei mit geschulten Referenten zum Thema zur Seite. Diese Kontakte bringen Expertise und Fachkenntnisse von außen und können bei der Vermittlung von Wissen und bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen unterstützen. Sie sind darüber hinaus bei der Intervention und Aufarbeitung von Fällen sehr nützlich. 

8. Leitfaden für Verdachtsfälle 

Obwohl das vorliegende Schutzkonzept in erster Linie präventiv ausgerichtet ist, kann es dennoch zu Situationen kommen, die ein Eingreifen erfordern. Besonders für die beteiligten Personen kann der Verdacht oder die Kenntnis eines Vorfalls eine große Herausforderung darstellen. Der folgende Handlungsleitfaden soll dabei unterstützen, Sicherheit im Vorgehen zu gewährleisten und Orientierung zu bieten. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von Grenzverletzungen, Übergriffen, Gewalt insbesondere sexualisierter Gewalt spricht, einen Verdacht äußert oder Hinweise darauf gibt, folgen wir diesen Schritten: 

  • Meldung an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins

Wird ein Verdacht durch Eltern, ein Kind bzw. Jugendlichen, ein Vereinsmitglied bzw. einem ehrenamtlich Tätigen geäußert, muss dies einem der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht werden.

  • Zuhören und ernst nehmen

Höre aufmerksam zu und zeige, dass es in Ordnung ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass nur ein Teil der Geschichte erzählt wird – das ist zu respektieren. Falls die betroffene Person nicht weiterreden möchte, wird das akzeptiert. Ihre Aussagen werden ernst genommen, nicht heruntergespielt. Zudem wird ihr vermittelt, dass sie keine Schuld an der Situation trägt.

  • Weiteres Vorgehen mit der betroffenen Person abstimmen

Das Gespräch wird vertraulich behandelt, jedoch wird klar kommuniziert, dass Unterstützung und fachlicher Rat eingeholt werden. Die betroffene Person wird altersgerecht einbezogen und über die nächsten Schritte informiert.

  • Prüfen

Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln? Sollte es die Situation erfordern, muss unmittelbar gehandelt werden. Hier empfiehlt es sich, zunächst die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des Vereins zu informieren. Sind diese nicht erreichbar, ist das Hilfe Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530), Kinder- und Jugendtelefon (116 111) oder das nächstgelegene Jugendamt die richtigen Ansprechpartner. Im akuten Notfall muss umgehend die Polizei eingeschaltet werden.

  • Dokumentieren

Um sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen, ist es hilfreich, alle beobachteten Situationen zeitnah und sorgfältig zu dokumentieren. Dies trägt dazu bei, den weiteren Verlauf nachvollziehbar zu gestalten. Die Dokumentation läuft über die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins. Die Dokumentation wird in einem geschützten Bereich hinterlegt. 

Folgende Punkte sind zu notieren:

o Datum, Uhrzeit

o Wer hat etwas beobachtet?

o Was wurde beobachtet?

o Was genau erschien seltsam, beunruhigend, verdächtig?

o Betroffene Person (Name, Alter, usw.)

o Beschuldigte Person (Name, Alter, Funktion, usw.)

o Evtl. weitere involvierte Personen.

o Mit wem wurde bisher darüber gesprochen? 

  • Hinzuziehen einer Vertrauensperson/Beratungsstelle

Es kann herausfordernd sein, einen Verdacht oder eine konkrete Situation allein zu bewältigen. Daher kann es hilfreich sein, die Beobachtungen mit einer Vertrauensperson, der verantwortlichen Leitung oder einer anderen Beratungsstelle zu besprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kreis der Mitwissenden so klein wie möglich bleibt und keine weiteren Personen außerhalb dieses Kreises informiert werden. Die richtigen Ansprechpersonen können einschätzen, welche nächsten Schritte zu tun sind und welche Personen hinzuzuziehen sind. 

  • Aufarbeiten im Team

Ein Vorfall, der eine Intervention erfordert, ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Daher sollte der Prozess nach Abschluss gemeinsam reflektiert und bei Bedarf mit externer Unterstützung aufgearbeitet werden. 

  • Allgemeiner Hinweis

Bei allen Verdachtsfällen gilt allgemein die Devise zunächst Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Es sollten keine eigenen Ermittlungen durchgeführt werden und auf keinen Fall Kontakt zur beschuldigten Person aufgenommen werden. Der Schutz des Betroffenen hat oberste Priorität, Unterstützung und Hilfe ist dabei wichtig. 

9. Qualitätsmanagement 

Der Schutz unserer Jugend ist ein fortlaufender Prozess. Unser Konzept haben wir eng an das des Fastnacht-Verband Franken angelehnt. Daher wird unser Präventionskonzept regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, auf etwaige Aktualisierungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Nach jedem gemeldeten Vorfall erfolgt eine Reflexion, um mögliche Anpassungen vorzunehmen. 

Gültigkeit

Dieses Konzept wurde an das Konzept der Fastnachtjugend Franken im Fastnacht-Verband Franken e.V. angelehnt und wird laufend auf Aktualität überprüft. Dieses Konzept ist für alle ehrenamtlich Tätigen innerhalb des Vereins „die Turedancer e.V.“ gültig! 

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins

Für weitere Informationen und bei konkreten Verdachtsfällen stehen der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung: 

Dr. Florian Lang, Sanderaustraße 8, 97225 Zellingen, Mobil: 01701681124, E-Mail: turedancer@gmail.com 

Zellingen, den 21.10.2025

Der Verein „die Turedancer e.V.“ ist ein eingetragener Verein zur Förderung des Tanzsports im Markt Zellingen und darüber hinaus. Das Tanzen als Showgruppe ist ein Sport, der Gemeinschaft und gegenseitiges Vertrauen mit Koordination und sportlicher Leistung kombiniert. Ein Hauptanliegen des Vereins ist hierbei die Jugendarbeit, damit junge Menschen zum Tanzen gebracht werden und die Zukunft des Vereins gesichert ist. Hierzu wurde die Jugendgruppe „TNT – the next Turedancer“ gegründet. Damit die Ziele verwirklicht werden können, ist es essenziell, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich junge Menschen geschützt und wohlfühlen. Kinder- und Jugendschutz geht uns ALLE an!

Für uns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch ein großes Thema und wir vertreten dabei eine Nulltoleranzhaltung. Der Kinder- und Jugendschutz hat höchste Priorität und soll aktiv gefördert, kontinuierlich an neue Erkenntnisse angepasst und offen kommuniziert werden. Jegliche Form von Gewalt – ob körperlich, seelisch oder sexuell – wird strikt abgelehnt. Diese Grundhaltung ist fest in diesem Präventionskonzept verankert und bildet die Basis für unser verantwortungsbewusstes Handeln.

1. Zielgruppen

Die Turedancer engagieren sich für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Maßnahmen, die in diesem Präventionskonzept aufgeführt werden, dienen dazu, die Kinder und Jugendliche bei verschiedenen Veranstaltungen und Aktivitäten innerhalb des Vereins bestmöglich zu schützen. Außerdem soll das Präventionskonzept erwachsenen Betreuungspersonen, die Verantwortung für diese Altersgruppe tragen, Unterstützung, Orientierung und Handlungssicherheit bieten. Insbesondere betrifft dies:

  • Jugendleiter/-in des Vereins
  • Trainer und Betreuer der Jugendgruppe
  • Betreuer bei Veranstaltungen des Vereins
  • sonstige Helfer bei Veranstaltungen des Vereins
  • Vorstandschaft des Vereins
2. Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins „Die Turedancer e.V.“

Als Ansprechpartner wird von der Vorstandschaft mindestens ein Kinder- und Jugendschutzbeauftragte (männlich/weiblich) berufen. Er/Sie ist Mitglied der Vorstandschaft oder im Umfeld der Jugendgruppe tätig:

  • Dr. Florian Lang, Sanderaustraße 8, 97225 Zellingen, Mobil: 01701681124, E-Mail: turedancer@gmail.com

Für weitere Informationen und bei konkreten Verdachtsfällen steht der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung.

Außerdem haben die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten folgende Aufgaben:

  • Kontaktperson bei Verdachtsfällen
  • Ansprechpartner für externe Organisationen
  • Organisation von Präventionsschulungen
  • Ansprechpartner für Vereine, Trainer, Funktionäre usw. in Fragen der Gewaltprävention
  • Vereinsinterne Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
3. Persönliche Eignung

Ein wesentlicher Aspekt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind, ist die persönliche Eignung der oben genannten Person. Diese Person weist durch verschiedene Verpflichtungen ihre grundsätzliche Eignung für ihre Tätigkeit nach. Hierbei kann es auch zu unterschiedlichen Vorgaben je nach Aufgaben- und Tätigkeitsprofil kommen. 

  • Erklärung zum Verhaltenskodex

Jede Person, die innerhalb des Vereines mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss eine Erklärung zu unserem Verhaltenskodex unterschrieben abgeben – siehe Anlage 1. Die Dokumente werden bei der Vorstandschaft des Vereines aufbewahrt und elektronisch gespeichert. Die Abgabe der Erklärung erfolgt bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit. Eine erneute Erklärung erfolgt spät. alle Zwei Jahre nach den turnusmäßigen Wahlen. 

  • Erweitertes Führungszeugnis / Selbstverpflichtungserklärung

Bei allen ehrenamtlich Tätigen, die im Auftrag unseres Vereines Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert. Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer/innen von Kindern und Jugendlichen geeignet.

Folgende Personen sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 Absatz 5 und §30a Absatz 1 des Bundeszentralregisters vorzulegen:

  • Jugendleiter/Jugendleiterin
  • Trainer/-in und Betreuer/-in der Jugendgruppe
  • Betreuer bei Veranstaltungen des Vereins 

Zur Beantragung ist ein Schreiben des Vereins erforderlich, dieses wird durch den Vorstand ausgestellt. Auf dem Schreiben bescheinigt der Verein die ehrenamtliche Tätigkeit und der Ehrenamtliche kann damit bei seinem Einwohnermeldeamt das Führungszeugnis beantragen. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der freien Jugendhilfe ist kostenfrei. 

Die Verantwortung über die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses liegt beim Vorstand. Der Vorstand bestätigt, dass die eingesetzte Person ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hat und dass keine Eintragungen vorhanden sind, die dem §72a SGB VIII widersprechen. Der ehrenamtlich Tätige bestätigt auf der Dokumentation sein Einverständnis zur Speicherung der Daten – siehe Anlage 2.

Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Eine erneute Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre nach den turnusmäßigen Wahlen. Bei späterer Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit, wird das erweiterte Führungszeugnis bei Aufnahme der Tätigkeit benötigt. Bei kurzfristigen Einsätzen innerhalb des Vereins kann auf eine Selbstverpflichtungserklärung in begründeten Ausnahmefällen zurückgegriffen werden – siehe Anlage 3. 

4. Schutzvereinbarungen 

Kinder und Jugendliche sollen Freude erleben und sich in einer sicheren und angenehmen Umgebung wohlfühlen. Dies setzt einen respektvollen und wertschätzenden Umgang voraus. Die folgenden Schutzvereinbarungen definieren, welches Verhalten in Ordnung ist und welches nicht. Sie helfen dabei, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und darauf zu achten, wie sich Erwachsene verhalten. Gleichzeitig verhindern sie falsche Verdächtigungen. Sie dienen den eingesetzten Personen als Leitlinie für ihr Handeln beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 

  • Einzelcoaching/-training

Bei Einzelcoaching bzw. bei Einzeltraining soll nach Möglichkeit immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ beachtet werden. Das bedeutet: Wenn man ein Einzelcoaching/-training für nötig hält, sollte eine weitere Person (eine weitere Aufsichtsperson, ein Kind oder ein Jugendlicher) dabei sein. Falls das nicht möglich ist, müssen alle Türen bis zur Eingangstür offen und unverschlossen bleiben. 

  • Körperkontakt

Ehrenamtlich Tätige dürfen Kinder und Jugendliche nur dann berühren, wenn bestimmte Situationen Körperkontakt erfordern, z.B. bei Hilfestellungen oder um eine Technik zu zeigen. Dafür braucht es immer die Erlaubnis des Kindes oder Jugendlichen. Man gibt so viel Körperkontakt wie nötig und so wenig wie möglich. Körperkontakt aus Freude oder zum Trost, z.B. bei einer Siegerehrung/Ehrung, soll immer von den Kindern oder Jugendlichen selbst ausgehen, nicht von den Erwachsenen. 

  • Geschenke / Vergünstigungen

Im Rahmen der Jugendarbeit dürfen Geschenke oder Vergünstigungen nur in einem angemessenen und transparenten Rahmen erfolgen. Persönliche Geschenke von Betreuern an einzelne Kinder oder Jugendliche sind zu vermeiden, um Abhängigkeitsverhältnisse oder Missverständnisse zu verhindern. Falls Geschenke oder Vergünstigungen gewährt werden, sollten sie allen Mitgliedern einer Gruppe gleichermaßen zugutekommen und im Einklang mit den Werten des Schutzkonzepts stehen. 

  • Duschen und Umkleiden

Die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss unbedingt respektiert und aktiv geschützt werden. Ehrenamtlich Tätige ziehen sich daher nicht in Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen um. Außerdem ist sicherzustellen, dass bei allen Veranstaltungen geschlechtergetrennte Umkleiden nach Möglichkeit vorzuhalten sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein geschlechtergetrennter Umkleidevorgang zu befolgen. Unbefugte Personen, einschließlich Familienangehöriger wie z. B. Eltern, dürfen sich nicht in den Umkleidebereichen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufhalten. Es ist zudem strikt untersagt, in den Umkleiden Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen.

  • Umgang mit Übernachtungssituationen

Ehrenamtlich Tätige sind nicht mit einem Kind oder Jugendlichen allein in einem Hotel /Pensionszimmer und übernachten auch nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im gleichen Zimmer. Eine geschlechtergetrennte Unterbringung muss gewährleistet werden. Vor dem Betreten eines Zimmers muss immer angeklopft und eine Erlaubnis der Zimmerbewohner zum Eintreten abgewartet werden. Hier wird immer in 2er-Teams vorgegangen. 

  • Kommunikation

Eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts. Alle Beteiligten kommunizieren daher offen, respektvoll und altersgerecht. Beleidigungen, herablassende oder diskriminierende Sprache ist verboten. Gespräche über sensible Themen sollten nur in angemessenen und geschützten Rahmen stattfinden und nach Möglichkeit nicht unter vier Augen. Die digitale Kommunikation über soziale Medien, Messenger Dienste oder E-Mails erfolgt nur in einem sachlichen und professionellen Rahmen. Private Nachrichten sind zu unterlassen. Kritik muss angemessen und fair geäußert werden und es ist darauf zu achten, dass auch die Kinder und Jugendlichen untereinander angemessen und fair Kritik äußern. 

  • Abweichungen von Schutzvereinbarungen

Falls in begründeten Ausnahmefällen von einer Schutzvereinbarung abgewichen werden muss, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Person abzustimmen. Die Gründe für die Abweichung sind sorgfältig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Eine Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn beide Beteiligten die Abweichung als notwendig und sinnvoll erachten. 

5. Elternkontakte 

Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Vorstandschaft sowie den Verantwortlichen des Vereins und den Eltern zu fördern. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil. Eltern werden daher über Aktivitäten, Abläufe und Schutzmaßnahmen innerhalb der Jugendarbeit informiert. Für eine transparente Kommunikation werden wichtige Anliegen, besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten zeitnah und respektvoll mit den Eltern besprochen. Bei allen Veranstaltungen soll die telefonische Erreichbarkeit der Eltern für die Kinder und ehrenamtlich Tätigen gewährleistet sein, entsprechende Kontakte werden bereits bei der Anmeldung abgefragt. Außerdem werden Ansprechpersonen für Elternfragen klar benannt und diese Ansprechpersonen des Vereins sind jederzeit für Rückfragen oder Anliegen erreichbar. Die Eltern werden ermutigt, sich aktiv als Helfer an der Jugendarbeit zu beteiligen und an Veranstaltungen oder Gesprächen mit den Verantwortlichen teilzunehmen. 

6. Schulungen/Informationen 

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen sind für alle Verantwortliche essenziell. Der Verein strebt an, für alle ehrenamtlich Tätigen Schulungen zum Thema „Prävention von Gewalt“ und zum richtigen Umgang mit Verdachtsfällen in einer gewissen Regelmäßigkeit anzubieten.

Bei der Ausbildung von Jugendleitern durch die JuLeiCa-Ausbildung der BDK-Jugend, bei dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, aber auch bei den Grund- und Basisschulungen im Tanzsportbereich durch den Verband ist die Thematik generell in den Ausbildungsinhalten integriert.

Bei den Schulungsinhalten liegt besondere Aufmerksamkeit auf der Wahrung von Nähe und Distanz sowie dem respektvollen und angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Die Schutzvereinbarungen und der Leitfaden für Verdachtsfälle sind allen Verantwortlichen in der Jugendarbeit des Vereins bekannt und können auf der Homepage (www.turedancer.de) eingesehen werden. 

7. Präventionsnetzwerke 

Als nächst höhere Instanz kann der Verein stehts auf die Fastnachtjugend Franken im FVF zugehen. Die FJF hat sich bereits ein Präventionsnetzwerk mit Partner und Partnerinnen innerhalb und außerhalb der karnevalistischen Jugendarbeit aufgebaut und wird sich hier noch weiter vernetzen. Zu den Vernetzungspartnern zählt unter anderem die BDK-Jugend, der Landestanzsportverband Bayern und weitere regionale Fachverbände und Vereine. Vor Ort stehen örtliche Fachberatungsstellen, die örtlichen Jugendämter sowie die Polizei mit geschulten Referenten zum Thema zur Seite. Diese Kontakte bringen Expertise und Fachkenntnisse von außen und können bei der Vermittlung von Wissen und bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen unterstützen. Sie sind darüber hinaus bei der Intervention und Aufarbeitung von Fällen sehr nützlich. 

8. Leitfaden für Verdachtsfälle 

Obwohl das vorliegende Schutzkonzept in erster Linie präventiv ausgerichtet ist, kann es dennoch zu Situationen kommen, die ein Eingreifen erfordern. Besonders für die beteiligten Personen kann der Verdacht oder die Kenntnis eines Vorfalls eine große Herausforderung darstellen. Der folgende Handlungsleitfaden soll dabei unterstützen, Sicherheit im Vorgehen zu gewährleisten und Orientierung zu bieten. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von Grenzverletzungen, Übergriffen, Gewalt insbesondere sexualisierter Gewalt spricht, einen Verdacht äußert oder Hinweise darauf gibt, folgen wir diesen Schritten: 

  • Meldung an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins

Wird ein Verdacht durch Eltern, ein Kind bzw. Jugendlichen, ein Vereinsmitglied bzw. einem ehrenamtlich Tätigen geäußert, muss dies einem der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht werden.

  • Zuhören und ernst nehmen

Höre aufmerksam zu und zeige, dass es in Ordnung ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass nur ein Teil der Geschichte erzählt wird – das ist zu respektieren. Falls die betroffene Person nicht weiterreden möchte, wird das akzeptiert. Ihre Aussagen werden ernst genommen, nicht heruntergespielt. Zudem wird ihr vermittelt, dass sie keine Schuld an der Situation trägt.

  • Weiteres Vorgehen mit der betroffenen Person abstimmen

Das Gespräch wird vertraulich behandelt, jedoch wird klar kommuniziert, dass Unterstützung und fachlicher Rat eingeholt werden. Die betroffene Person wird altersgerecht einbezogen und über die nächsten Schritte informiert.

  • Prüfen

Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln? Sollte es die Situation erfordern, muss unmittelbar gehandelt werden. Hier empfiehlt es sich, zunächst die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des Vereins zu informieren. Sind diese nicht erreichbar, ist das Hilfe Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530), Kinder- und Jugendtelefon (116 111) oder das nächstgelegene Jugendamt die richtigen Ansprechpartner. Im akuten Notfall muss umgehend die Polizei eingeschaltet werden.

  • Dokumentieren

Um sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen, ist es hilfreich, alle beobachteten Situationen zeitnah und sorgfältig zu dokumentieren. Dies trägt dazu bei, den weiteren Verlauf nachvollziehbar zu gestalten. Die Dokumentation läuft über die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins. Die Dokumentation wird in einem geschützten Bereich hinterlegt. 

Folgende Punkte sind zu notieren:

o Datum, Uhrzeit

o Wer hat etwas beobachtet?

o Was wurde beobachtet?

o Was genau erschien seltsam, beunruhigend, verdächtig?

o Betroffene Person (Name, Alter, usw.)

o Beschuldigte Person (Name, Alter, Funktion, usw.)

o Evtl. weitere involvierte Personen.

o Mit wem wurde bisher darüber gesprochen? 

  • Hinzuziehen einer Vertrauensperson/Beratungsstelle

Es kann herausfordernd sein, einen Verdacht oder eine konkrete Situation allein zu bewältigen. Daher kann es hilfreich sein, die Beobachtungen mit einer Vertrauensperson, der verantwortlichen Leitung oder einer anderen Beratungsstelle zu besprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kreis der Mitwissenden so klein wie möglich bleibt und keine weiteren Personen außerhalb dieses Kreises informiert werden. Die richtigen Ansprechpersonen können einschätzen, welche nächsten Schritte zu tun sind und welche Personen hinzuzuziehen sind. 

  • Aufarbeiten im Team

Ein Vorfall, der eine Intervention erfordert, ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Daher sollte der Prozess nach Abschluss gemeinsam reflektiert und bei Bedarf mit externer Unterstützung aufgearbeitet werden. 

  • Allgemeiner Hinweis

Bei allen Verdachtsfällen gilt allgemein die Devise zunächst Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Es sollten keine eigenen Ermittlungen durchgeführt werden und auf keinen Fall Kontakt zur beschuldigten Person aufgenommen werden. Der Schutz des Betroffenen hat oberste Priorität, Unterstützung und Hilfe ist dabei wichtig. 

9. Qualitätsmanagement 

Der Schutz unserer Jugend ist ein fortlaufender Prozess. Unser Konzept haben wir eng an das des Fastnacht-Verband Franken angelehnt. Daher wird unser Präventionskonzept regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, auf etwaige Aktualisierungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Nach jedem gemeldeten Vorfall erfolgt eine Reflexion, um mögliche Anpassungen vorzunehmen. 

Gültigkeit

Dieses Konzept wurde an das Konzept der Fastnachtjugend Franken im Fastnacht-Verband Franken e.V. angelehnt und wird laufend auf Aktualität überprüft. Dieses Konzept ist für alle ehrenamtlich Tätigen innerhalb des Vereins „die Turedancer e.V.“ gültig! 

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Vereins

Für weitere Informationen und bei konkreten Verdachtsfällen stehen der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung: 

Dr. Florian Lang, Sanderaustraße 8, 97225 Zellingen, Mobil: 01701681124, E-Mail: turedancer@gmail.com 

Zellingen, den 21.10.2025